Allgemeine Nutzungsordnung für die Einrichtung

  1. Vor dem Betreten der Anlage ist die Hausordnung zu lesen.
  2. Der Zugang zum Gelände der Anlage ist ausschließlich nach vorheriger Bezahlung der Gebühr sowie innerhalb der im Dienstleistungsvertrag festgelegten Termine und Zeiten gestattet.
  3. Bei der Nutzung der Räumlichkeiten der Anlage sind die Gebrauchsanweisungen, Anweisungen sowie Informationen des Personals unbedingt zu beachten.
  4. Jegliche Einstellungen der Saunaeinrichtungen, insbesondere die Regulierung der Ofenheizung, dürfen ausschließlich vom Personal vorgenommen werden.
  5. Die Sauna darf ausschließlich von gesunden Personen genutzt werden, die nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
  6. Die Sauna darf von Personen über 16 Jahren sowie von Kindern unter Aufsicht Erwachsener genutzt werden.
  7. Personen, die sich in der Sauna aufhalten, erklären, dass sie körperlich und gesundheitlich vollständig in der Lage sind, diese Art von Anwendungen zu nutzen, und tragen die Verantwortung für ihren Gesundheitszustand.
  8. Die Nutzer der Sauna sind verpflichtet, Ordnung einzuhalten und die genutzten Räumlichkeiten sauber zu halten.
  9. Zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit wird empfohlen, die Sauna zweimal pro Woche zu nutzen.
  10. Vor dem Betreten der Sauna ist zu duschen, um sämtliche Kosmetika und Verunreinigungen vom Körper zu entfernen.
  11. Metallschmuck ist abzulegen, um mögliche Verbrennungen zu vermeiden.
  12. In der Sauna sollten weder Brillen noch Kontaktlinsen getragen werden.
  13. In der Sauna sind ausschließlich Bedeckungen aus natürlichen Materialien erlaubt.
  14. Während der Erwärmung des Körpers sollte man sich je nach individueller Verträglichkeit schrittweise von den unteren zu den oberen Bänken bewegen.
  15. Während des Saunagangs sollte auf Muskelentspannung und größtmögliche psychische Erholung geachtet werden; Ruhe und Stille sind einzuhalten.
  16. Nach der Nutzung der Sauna ist während der Anwendungen zur Abkühlung des Körpers auf dem Gelände der Anlage die Verwendung von Seifen und anderen Kosmetika verboten, die nicht zu 100 % natürlich sind.
  17. Auf dem Saunagelände ist Folgendes verboten:
  • das Betreten in Kleidung oder Schuhen,
  • die Durchführung kosmetischer Behandlungen,
  • Lärm sowie laute Gespräche,
  • das Mitbringen von Geschirr, Lebensmitteln und sonstigen fremden Gegenständen,
  • unanständiges Verhalten oder Verhalten, das allgemein als unsittlich oder beleidigend angesehen wird,
  • die Zerstörung oder Beschädigung der Ausstattung.
  1. Bei Unwohlsein ist der Saunaraum unverzüglich zu verlassen.
  2. Auf dem Gelände der Anlage ist Folgendes verboten:
  • die Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmegeräten wie Mobiltelefonen und Kameras,
  • das Rauchen von Tabak,
  • der Konsum von Alkohol sowie anderer verbotener Substanzen.
  1. Die Nutzung des Flussbades erfolgt auf eigene Gefahr, und jede Person sollte ihren Gesundheitszustand, ihre Schwimmfähigkeit sowie die Einhaltung der Sicherheitsregeln eigenständig beurteilen.
  2. Das Betreten des Wassers ist ausschließlich vom Steg aus unter Nutzung der dafür vorgesehenen Leitern erlaubt. Das Springen ins Wasser ist aufgrund fehlender Informationen über die Wassertiefe verboten.
  3. Der Einstieg ins Wasser durch die Öffnung im Boden der Sauna ist ausschließlich unter Aufsicht des Personals erlaubt.
  4. Die Nutzung der Sauna wird folgenden Personen nicht empfohlen:
  • Personen unmittelbar nach intensivem Ausdauertraining,
  • Personen mit Kreislauferkrankungen,
  • Personen mit Diabetes,
  • betrunkenen Personen,
  • schwangeren Frauen,
  • Frauen während der Menstruation.
  1. Die Sauerstofftherapie darf nur nach zusätzlicher Zahlung und unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Anlage genutzt werden. Die Dienstleistung hat Wellness-Charakter und stellt keine medizinische Leistung dar; jeder Nutzer verwendet sie auf eigene Verantwortung.
  2. Die Nutzung der Sauerstofftherapie wird folgenden Personen nicht empfohlen:
  • Personen mit chronischer respiratorischer Insuffizienz vom hyperkapnischen Typ, z. B. im Verlauf von COPD,
  • Personen mit schweren Herzerkrankungen wie Herzinsuffizienz oder erheblichen Herzfehlern,
  • Personen in akuten Zuständen, die eine ständige medizinische Überwachung erfordern, z. B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder Schockzuständen,
  • Personen mit Problemen, die die ordnungsgemäße Verwendung der Maske verhindern,
  • Personen mit bestimmten Lungenerkrankungen, darunter schwere Lungenentzündungen mit Risiko einer Kohlendioxidretention,
  • Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln.
  1. Im Raum für Sauerstofftherapie dürfen sich folgende Personen nicht aufhalten:
  • Personen, die Tabak, E-Zigaretten rauchen oder offenes Feuer verwenden;
  • Personen, die Geräte bedienen, die Funkenbildung oder Feuer verursachen können;
  • Personen, die Gegenstände mitbringen, die in Gegenwart von Sauerstoff ein Entzündungsrisiko darstellen.
  1. Die Nutzung der Anlage bedeutet, dass die Person alle oben genannten Punkte der Hausordnung gelesen und akzeptiert hat.
  2. Personen, die gegen die Ordnung oder die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühr aus der Anlage entfernt.
  3. Personen, die Sachschäden verursachen, tragen die volle Verantwortung für deren Reparatur oder die Übernahme der Kosten.
  4. Mitarbeiter und Eigentümer der Anlage übernehmen keine Verantwortung für Gegenstände, die in der Umkleide oder anderen Räumlichkeiten der Anlage sowie auf dem gesamten Gelände zurückgelassen werden.
  5. Mitarbeiter und Eigentümer der Anlage haften nicht für Unfälle, die durch die Nichteinhaltung dieser Hausordnung oder der Anweisungen des Personals verursacht werden.

Gönne dir einen Moment der Ruhe, der Wärme und der Erholung mitten in der Natur