Allgemeine Nutzungsordnung für die Einrichtung
- Vor dem Betreten der Anlage ist die Hausordnung zu lesen.
- Der Zugang zum Gelände der Anlage ist ausschließlich nach vorheriger Bezahlung der Gebühr sowie innerhalb der im Dienstleistungsvertrag festgelegten Termine und Zeiten gestattet.
- Bei der Nutzung der Räumlichkeiten der Anlage sind die Gebrauchsanweisungen, Anweisungen sowie Informationen des Personals unbedingt zu beachten.
- Jegliche Einstellungen der Saunaeinrichtungen, insbesondere die Regulierung der Ofenheizung, dürfen ausschließlich vom Personal vorgenommen werden.
- Die Sauna darf ausschließlich von gesunden Personen genutzt werden, die nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
- Die Sauna darf von Personen über 16 Jahren sowie von Kindern unter Aufsicht Erwachsener genutzt werden.
- Personen, die sich in der Sauna aufhalten, erklären, dass sie körperlich und gesundheitlich vollständig in der Lage sind, diese Art von Anwendungen zu nutzen, und tragen die Verantwortung für ihren Gesundheitszustand.
- Die Nutzer der Sauna sind verpflichtet, Ordnung einzuhalten und die genutzten Räumlichkeiten sauber zu halten.
- Zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit wird empfohlen, die Sauna zweimal pro Woche zu nutzen.
- Vor dem Betreten der Sauna ist zu duschen, um sämtliche Kosmetika und Verunreinigungen vom Körper zu entfernen.
- Metallschmuck ist abzulegen, um mögliche Verbrennungen zu vermeiden.
- In der Sauna sollten weder Brillen noch Kontaktlinsen getragen werden.
- In der Sauna sind ausschließlich Bedeckungen aus natürlichen Materialien erlaubt.
- Während der Erwärmung des Körpers sollte man sich je nach individueller Verträglichkeit schrittweise von den unteren zu den oberen Bänken bewegen.
- Während des Saunagangs sollte auf Muskelentspannung und größtmögliche psychische Erholung geachtet werden; Ruhe und Stille sind einzuhalten.
- Nach der Nutzung der Sauna ist während der Anwendungen zur Abkühlung des Körpers auf dem Gelände der Anlage die Verwendung von Seifen und anderen Kosmetika verboten, die nicht zu 100 % natürlich sind.
- Auf dem Saunagelände ist Folgendes verboten:
- das Betreten in Kleidung oder Schuhen,
- die Durchführung kosmetischer Behandlungen,
- Lärm sowie laute Gespräche,
- das Mitbringen von Geschirr, Lebensmitteln und sonstigen fremden Gegenständen,
- unanständiges Verhalten oder Verhalten, das allgemein als unsittlich oder beleidigend angesehen wird,
- die Zerstörung oder Beschädigung der Ausstattung.
- Bei Unwohlsein ist der Saunaraum unverzüglich zu verlassen.
- Auf dem Gelände der Anlage ist Folgendes verboten:
- die Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmegeräten wie Mobiltelefonen und Kameras,
- das Rauchen von Tabak,
- der Konsum von Alkohol sowie anderer verbotener Substanzen.
- Die Nutzung des Flussbades erfolgt auf eigene Gefahr, und jede Person sollte ihren Gesundheitszustand, ihre Schwimmfähigkeit sowie die Einhaltung der Sicherheitsregeln eigenständig beurteilen.
- Das Betreten des Wassers ist ausschließlich vom Steg aus unter Nutzung der dafür vorgesehenen Leitern erlaubt. Das Springen ins Wasser ist aufgrund fehlender Informationen über die Wassertiefe verboten.
- Der Einstieg ins Wasser durch die Öffnung im Boden der Sauna ist ausschließlich unter Aufsicht des Personals erlaubt.
- Die Nutzung der Sauna wird folgenden Personen nicht empfohlen:
- Personen unmittelbar nach intensivem Ausdauertraining,
- Personen mit Kreislauferkrankungen,
- Personen mit Diabetes,
- betrunkenen Personen,
- schwangeren Frauen,
- Frauen während der Menstruation.
- Die Sauerstofftherapie darf nur nach zusätzlicher Zahlung und unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Anlage genutzt werden. Die Dienstleistung hat Wellness-Charakter und stellt keine medizinische Leistung dar; jeder Nutzer verwendet sie auf eigene Verantwortung.
- Die Nutzung der Sauerstofftherapie wird folgenden Personen nicht empfohlen:
- Personen mit chronischer respiratorischer Insuffizienz vom hyperkapnischen Typ, z. B. im Verlauf von COPD,
- Personen mit schweren Herzerkrankungen wie Herzinsuffizienz oder erheblichen Herzfehlern,
- Personen in akuten Zuständen, die eine ständige medizinische Überwachung erfordern, z. B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder Schockzuständen,
- Personen mit Problemen, die die ordnungsgemäße Verwendung der Maske verhindern,
- Personen mit bestimmten Lungenerkrankungen, darunter schwere Lungenentzündungen mit Risiko einer Kohlendioxidretention,
- Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln.
- Im Raum für Sauerstofftherapie dürfen sich folgende Personen nicht aufhalten:
- Personen, die Tabak, E-Zigaretten rauchen oder offenes Feuer verwenden;
- Personen, die Geräte bedienen, die Funkenbildung oder Feuer verursachen können;
- Personen, die Gegenstände mitbringen, die in Gegenwart von Sauerstoff ein Entzündungsrisiko darstellen.
- Die Nutzung der Anlage bedeutet, dass die Person alle oben genannten Punkte der Hausordnung gelesen und akzeptiert hat.
- Personen, die gegen die Ordnung oder die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühr aus der Anlage entfernt.
- Personen, die Sachschäden verursachen, tragen die volle Verantwortung für deren Reparatur oder die Übernahme der Kosten.
- Mitarbeiter und Eigentümer der Anlage übernehmen keine Verantwortung für Gegenstände, die in der Umkleide oder anderen Räumlichkeiten der Anlage sowie auf dem gesamten Gelände zurückgelassen werden.
- Mitarbeiter und Eigentümer der Anlage haften nicht für Unfälle, die durch die Nichteinhaltung dieser Hausordnung oder der Anweisungen des Personals verursacht werden.